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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

Für ein inklusives und würdiges Gedenken aller Opfer des Nationalsozialismus

Forderungen des LSVD

2020 jährt sich zum 75. Mal die Befreiung Deutschlands und Europas vom Nationalsozialismus. Das Schicksal der homosexuellen Verfolgten der NS-Zeit muss im Gedenkjahr 2020 allerorten einen würdigen Ausdruck findet. Ausdrücklich soll dabei das Leid, das lesbischen Frauen angetan wurde, in den Blick genommen. Eine zentrale Aufgabe ist es, in der Gedenkstätte Ravensbrück ein würdiges Gedenkzeichen für die im KZ Ravensbrück inhaftierten, gefolterten und ermordeten Lesben zu schaffen.

2020 jährt sich zum 75. Mal die Befreiung Deutschlands und Europas vom Nationalsozialismus. Die Erinnerung an die Verbrechen des Nationalsozialismus führt vor Augen, was geschehen kann, wenn Hass und Hetze eine Gesellschaft vergiften, wenn eine Mehrheit gleichgültig wird gegenüber dem Leben Anderer, wenn sie Ausgrenzung und Entrechtung zulässt und unterstützt. In einer Zeit, in der Hass und Hetze wieder Konjunktur haben, zeigt sich: Es gibt kein Ende der Geschichte. Um Freiheit, Gleichheit und Respekt muss täglich neu gerungen werden.

Umso wichtiger ist es, dass die demokratische Erinnerungskultur an die NS-Verbrechen und an deren Opfer gepflegt und kontinuierlich mit Leben gefüllt wird und insbesondere auch heute noch bestehenden Lücken angegangen werden. Das wird in Hinblick auf das kommende Gedenkjahr 2020 einen Schwerpunkt der Arbeit des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD) in den nächsten Monaten bilden.

1. Gedenken an den Orten der Erinnerung fördern

Beim Erinnern an den Holocaust an den europäischen Juden, an den Völkermord an Sinti und Roma, an den Vernichtungskrieg insbesondere in Osteuropa, an die Verfolgung und Ermordung behinderter Menschen, politischer Gegnerinnen und Gegner, Homosexueller und vieler anderer Menschen haben die Gedenkstätten an den Orten ehemaliger Konzentrations- und Vernichtungslager eine herausragende Bedeutung. Vielerorts in Deutschland haben Gedenkstätten, oft angestoßen aus der Zivilgesellschaft, in den vergangenen Jahrzehnten nach und nach das Schicksal homosexueller Verfolgter in ihre Erinnerungsarbeit einbezogen: durch Gedenkzeichen, die dieser Opfergruppe gewidmet sind, durch Ausstellungen, Veranstaltungen und in ihren Medien. Hier wurde und wird Eindrucksvolles geleistet. Der LSVD engagiert sich dafür, dass das Schicksal der homosexuellen Verfolgten der NS-Zeit im Gedenkjahr 2020 allerorten einen würdigen und angemessenen Ausdruck findet. Ausdrücklich wollen wir dabei das Leid, das lesbischen Frauen angetan wurde, in den Blick nehmen.

Insbesondere die Brandenburgischen Gedenkstätten haben für die Geschichte der Verfolgung Homosexueller eine ganz besondere, weit über die Region hinausragende Bedeutung: das Konzentrationslager Ravensbrück als größtes Frauen-KZ auf deutschem Boden, das Konzentrationslager Sachsenhausen und das Männerlager (KZ) Ravensbrück, in denen besonders viele wegen ihrer Homosexualität Verfolgte inhaftiert und ermordet wurden.

Eine zentrale Aufgabe ist es, in der Gedenkstätte Ravensbrück ein würdiges Gedenkzeichen für die im KZ Ravensbrück inhaftierten, gefolterten und ermordeten Lesben zu schaffen. Der LSVD-Bundesverband setzt sich dafür ein, die unterschiedlichen wissenschaftlichen Positionen und zivilgesellschaftlichen Ansätze in einem strukturierten Dialog produktiv miteinander ins Gespräch zu bringen. Unser Ziel ist es, spätestens im Gedenkjahr 2020 zu einem zugewandten, inklusiven und den wissenschaftlichen Erkenntnisstand reflektierenden Gedenkzeichen für die lesbischen Frauen in Ravensbrück zu kommen.

2. Wissen verbreitern, Forschung und Dialog fördern

Erinnerung setzt Wissen voraus. Zur Situation von Lesben im Nationalsozialismus sind viele Fragen offen: zu Unterdrückung und Verfolgung und grundlegend zu ihrem Leben in einem „Männerstaat“, der Frauen aus dem öffentlichen Leben drängte, sie ideologisch auf die Mutterrolle festlegte und ihnen zumindest in den ersten Jahren ab 1933 durch Einschränkungen der Berufstätigkeit die eigenständige Existenzsicherung außerhalb einer Ehe erschwerte. Es gilt, Mechanismen und Praktiken von Unterdrückung und Verfolgung zu untersuchen: das bedrängte und eingeschränkte Leben in einer Diktatur, die Selbstorganisation und Möglichkeiten der Selbstartikulation in Medien und Kunst zerschlug und die eine scharfe Sozialkontrolle, unterstützt von der Denunziationsbereitschaft zahlreicher williger Helfer etablierte. Es gibt großen Forschungsbedarf. Wir ermutigen und unterstützten Forscherinnen und Forscher, sich verstärkt diesen Themen zuzuwenden und miteinander in den wissenschaftlichen Austausch zu treten.

Ein weiteres noch wenig erforschtes Feld ist die Situation von transgeschlechtlichen Menschen im Nationalsozialismus. Aber auch die Erforschung der Geschichte homosexueller Männer im Nationalsozialismus ist längst noch nicht abgeschlossen, trotz vieler verdienstvoller Veröffentlichungen. Diese sind aber oft außerhalb der universitären Geschichtswissenschaft entstanden. Die Geschichte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtliche Menschen (LSBTI) wird dort immer noch viel zu oft als Rand- und Fußnotenthema betrachtet. Der LSVD fordert die Geschichtswissenschaft auf, hier inklusive Ansätze zu verfolgen. Er fordert von Bund, Länder und Kommunen, ausreichend Mittel für die Erforschung und Vermittlung der Geschichte von LSBTI zur Verfügung zu stellen.

3. Das Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen dynamisch halten

Das vom LSVD mitinitiierte und durchgesetzte Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen in Berlin hat sich zu einem wichtigen Ort der Erinnerungskultur für Schwule und Lesben entwickelt. Hier am Denkmal hat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier in seiner Rede vom 3. Juni 2018 historische Worte gesprochen: „Unsägliches Leid haben Homosexuelle während der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft erfahren. Und auch nach 1945 blieb ihr Schicksal lange, zu lange verschwiegen. … Ihr Land hat Sie zu lange warten lassen. Wir sind spät dran. Was gegenüber anderen Opfergruppen gesagt wurde, ist Ihnen bisher versagt geblieben. Deshalb bitte ich heute um Vergebung – für all das geschehene Leid und Unrecht, und für das lange Schweigen, das darauf folgte.“

Mit dem seit 2018 im Denkmal gezeigten Film zweier küssender Paare, geschaffen von der israelischen Medienkünstlerin Yael Bartana, ist erneut eine Verknüpfung der Erinnerung mit Themen unserer Zeit gelungen. Der LSVD engagiert sich in guter Zusammenarbeit mit der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas dafür, dass „unser“ Denkmal ein lebendiger Ort bleibt und dass auch in Zukunft mit weiteren Filmen immer wieder neue künstlerische Ausdrucksformen würdigen und inklusiven Gedenkens erschlossen werden. So ist das Denkmal alles andere als ein Schlussstein. Es ist vielmehr Ansporn, dass Forschung und Erinnerungsarbeit auf allen Ebenen weitergehen müssen und wir im LSVD gemeinsam für eine Erinnerungskultur eintreten, die die nationalsozialistische Verfolgungs- und Unterdrückungspolitik in ihrer Gesamtheit im Blick hat.

4. Würdiges und inklusives Gedenken im Bundestag ermöglichen

1996 wurde der 27. Januar, der Tag der Befreiung von Ausschwitz durch die Rote Armee, zum Gedenktag an die Opfer des Nationalsozialismus erklärt. Seitdem wird er jährlich mit einer Gedenkstunde im Deutschen Bundestag begangen. Der LSVD unterstützt die von Lutz van Dijk und Friedhelm Krey initiierte Petition an den Bundestagspräsidenten, für das Jahr 2021 eine Persönlichkeit in den Bundestag einzuladen, die dort aus der Perspektive der bislang nie berücksichtigten Opfergruppe der Homosexuellen spricht. Wir fordern Bundestagspräsident Dr. Wolfgang Schäuble auf, seinen Widerstand dagegen aufzugeben. Die homosexuellen Opfer des Nationalsozialismus blieben nach 1945 jahrzehntelang aus der Gedenkkultur ausgeschlossen. Das hat sich vielerorts geändert. Dieser Wandel sollte sich nun auch im Bundestag bei der Gestaltung des jährlichen Gedenktags an die Opfer des Nationalsozialismus widerspiegeln. Im Gedenken an die nationalsozialistischen Verbrechen kann der Bundestag am 27. Januar 2021 auch ein deutliches Zeichen gegen die heutige Verfolgung und Entrechtung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen in vielen Teilen dieser Welt setzen.

[beschlossen auf dem 31. LSVD-Verbandstag am 30.03.2019 in Berlin]

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